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1322 wurde Sismano o Sosmano ein "Einundzwanzigseelenschloss" im Kataster von Todi beschrieben und als eine der zahlreichen Wachungsfestungen der Stadt Todi gehalten.
Nach erbitterten Schlachten zwischen Ghibellinen und Guelfen, Todinern, Perusinern, Narnern, Spoletanern und Florentinern erlitt Sismano 1254 schwere Verwüstungen.
Zwischen 1281 und 1294 verbrachte Kardinal Benedetto Caetani viel Zeit in Todi als Vermittler in den Streiten zwischen dem guelfischen Städtebund von Todi, Perugia und Spello und der gibellinischen Stadt Foligno.
1289 hatte Kardinal Caetani die Gelegenheit, durch den florentinischen Händler Mainetto di Rinaldo di Pulci das Schloss Sismano für 8500 Gulden zu kaufen. Der Kardinal hatte die Möglichkeit, sich nach Sismano in den Zwischenzeiten des peruginischen Konklaves oft zu begeben, wobei Pietro del Morrone am 5. Juli 1284 als Celestino V zum Papst gewählt wurde, welcher aber am 13. Dezember desselben Jahres während des in Neapel versammelten Konsistoriums abdankte. Nach neun Tagen wurde Benedetto Caetani als Bonifatius VIII. zum Papst.
Auf den Seiten des Bogens, der sich innerhalb der Burg findet, sind die zwei Wappen der Caetani noch zu bewundern, die zwei schrägen Wellen auf einem Schild darstellen. Das Gemeine Todis hatte bis zum 1. Dezember 1383 die Gerichtsbarkeit über Sismano, als Papst Urbano VI. es Familie Atti gewährte, die es bis zum Ende des XVI. Jahrhunderts abwechselnd besaß: 1406 galt nämlich der Adel Giacomo Guglielmini als Schlossherr und stellvertretender Besitzer, danach wurde Sismano 1462 von Matteo Chiaravalle unerlaubt besetzt und endlich Ludovico Atti zurückgegeben.
Das Wappen der Atti hängt auf dem Zentrum des Bogens, auf dessen Seiten sind die Familiewappen des Bonifatius VIII. zu sehen. Nach dem von denen gegen Familie Cesi befohlenen Blutbad in Casigliano, wurde der Besitzt der Atti vom Papst in der zweiten Hälfte des XVI. Jahrhunderts beschlaggenommen. Am 10. April 1607 kaufte Bartolomeo Corsini das Lehen Sismanos, das noch heute gerade von einer Erbin der Familie Eigentum ist.
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